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Hallo Online.
Mehr Zeit für das, was zählt
ZHprivateTax – Ihre Online-
Steuererklärung ab 2025
Herzlich willkommen auf der Seite zur Online-Steuererklärung ZHprivateTax. Mit der Steuerperiode 2025 löst ZHprivateTax die bisherige Download-Lösung Private Tax ab. Nutzen Sie bereits ZHprivateTax? Dann ändert sich nichts für Sie.
Gerne unterstützen wir Sie beim reibungslosen Übergang zur Online-Steuererklärung.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wählen Sie die passende Option für Ihre Situation.
Übersicht
Ab der Steuerperiode 2025 wird die Download-Lösung Private Tax zugunsten der Online-Lösung ZHprivateTax eingestellt. Mit der bewährten Online-Lösung reichen Sie Ihre Steuererklärung unkompliziert und papierlos ein.
ZHprivateTax ist bewährt
Seit 2013 im Einsatz, seit 2021 komplett papierlos: Im vergangenen Jahr gingen rund eine halbe Million Steuererklärungen über die Online-Lösung ein. Ein klarer Beweis dafür, dass die Online-Lösung geschätzt wird.
Die Vorteile der Online-Steuererklärung
- Keine Kosten, kein Papier:
Sparen Sie sich Portokosten, Druckkosten und Papierverbrauch – einfach online einreichen und fertig. - Import Ihrer Vorjahresdaten:
Sie können Ihre Daten automatisch aus Private Tax übernehmen – Sie starten nicht bei null. - Unterschriftsfreie Einreichung:
Keine Unterschrift nötig – Ihre Steuererklärung wird digital und sicher übermittelt. - Überall verfügbar:
Ob zuhause, unterwegs oder wo auch immer Sie sich gerade befinden – auf jedem Gerät mit Internetzugang. - Elektronische Übermittlung der Beilagen:
Belege laden Sie einfach hoch, statt sie auszudrucken und per Post zu verschicken. - Verschlüsselte Übermittlung & Speicherung:
Ihre Daten werden nach höchsten Sicherheitsstandards geschützt. - Mandantenfähig:
Mit der elektronischen Delegation können Sie mehrere Steuererklärungen mühelos verwalten.
Online-Steuererklärung allgemein
Bedienung
Der Weg zu Ihrer fertigen Steuererklärung ist einfach und klar strukturiert. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom Login über das Ausfüllen bis zur finalen Einreichung.
Ablauf: Vom Login bis zur Einreichung
- Login
Sichere Anmeldung über das zentrale AGOV-System, dem Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörde. Mit der AGOV-App oder einem Sicherheitsschlüssel. - Import der Vorjahresdaten
Sie können Ihre Steuererklärung vom letzten Jahr direkt aus Private Tax importieren. In den Folgejahren stehen Ihnen Ihre Vorjahresdaten automatisch in ZHprivateTax zur Verfügung. So müssen Sie nicht alle Angaben neu erfassen und sparen wertvolle Zeit. - Steuererklärung ausfüllen
Steuerdaten erfassen und anpassen – die intuitive Benutzerführung zeigt Ihnen, wo Angaben fehlen oder zu prüfen sind. - Beleg scannen
Belege ohne zusätzliche Apps hochladen und verarbeiten – einfach mit dem Smartphone fotografieren oder am Computer hochladen. - Delegation prüfen
Mandatsverhältnisse verwalten – falls Sie für andere Personen einreichen oder selbst vertreten werden. Details dazu finden Sie im Merkblatt Delegation. - Einrichten
Mit einem Klick sicher an die Steuerbehörde übermitteln.
AGOV-Anleitung
Erklärvideo zum Umstieg auf ZHprivateTax
Schritt für Schritt Anleitung zu ZHprivateTax
Schritt für Schritt Anleitung zu ZHprivateTax mit Gebärdensprache
Vorteil AGOV
Mit AGOV, dem Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden, melden Sie sich einfach und sicher an. Das moderne Login-Verfahren bietet Ihnen einen schnellen und geschützten Zugang zu Ihrer Online-Steuererklärung – zuverlässig und auf dem neuesten Stand der Technik.
Sicherheit
Ihre Daten sind bei uns in besten Händen: ZHprivateTax erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Unsere Systeme werden kontinuierlich überwacht, um eine sichere Verarbeitung Ihrer Daten zu gewährleisten. Wir setzen auf modernste Verschlüsselungstechnologien, sichere Schweizer Server und strenge Datenschutzrichtlinien.
Modernste Sicherheit für Ihre Daten
Ihre Daten sind sicher
ZHprivateTax verwendet fortschrittliche Sicherheitstechnologien und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für den Umgang mit sensiblen Steuerdaten – mit dem zusätzlichen Vorteil professioneller Backups und einer redundanten Infrastruktur.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit ZHprivateTax.
Allgemein
Was ist ZHprivateTax?
ZHprivateTax ist die Online-Steuerlösung des Kantons Zürich. Sie ermöglicht es, die Steuererklärung vollständig digital, sicher und ohne Papier einzureichen – bequem im Browser, ohne Installation.
Warum wird Private Tax eingestellt?
Die Download-Lösung Private Tax ist technologisch veraltet und mit neuen Betriebssystemen und Sicherheitsstandards nicht mehr kompatibel. Ihre Weiterentwicklung wäre zunehmend aufwendig und kostenintensiv. Der Kanton Zürich konzentriert sich deshalb künftig auf die moderne, zukunftsfähige Online-Lösung ZHprivateTax. Ein paralleler Betrieb zweier Systeme ist weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll.
Ab wann gilt der Wechsel?
Private Tax wird mit der Steuerperiode 2025 (Steuererklärung 2025 im Jahr 2026) nicht mehr unterstützt. Ab dann ist ZHprivateTax die Standardlösung für alle Steuerpflichtigen. Die Einreichung per Papier bleibt weiterhin möglich.
Ist das eine Sparmassnahme zulasten der Bürgerinnen und Bürger?
Nein. Die Entscheidung hat fachliche und technologische Gründe, keine finanziellen. Der parallele Betrieb zweier Systeme bindet Ressourcen, die wir künftig in Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Support investieren. Ziel ist es, allen Steuerpflichtigen eine stabile und zukunftsfähige Lösung bereitzustellen, die den heutigen Standards entspricht und langfristig weiterentwickelt werden kann.
Habe ich mehr Aufwand mit ZHprivateTax als vorher?
Nein. Nach der einmaligen Einrichtung (AGOV-Registrierung) ist der Aufwand sogar geringer: Ihre Vorjahresdaten werden automatisch übernommen, Sie müssen nichts mehr ausdrucken oder per Post versenden und können die Belege direkt hochladen. Nutzerinnen und Nutzer, die zu ZHprivateTax wechseln, empfinden die Online-Lösung als viel einfacher und intuitiver.
Welche Vorteile bietet ZHprivateTax gegenüber Private Tax?
- – Kein Papier, keine Portokosten, keine Druckkosten
- – Keine Installation nötig – immer aktuell
- – Zugriff von überall und von jedem Gerät
- – Elektronische Übermittlung aller Belege
- – Unterschriftsfreie Einreichung
Muss ich jedes Jahr ein neues Programm herunterladen?
Nein, anders als bei Private Tax müssen Sie bei ZHprivateTax nichts herunterladen oder installieren. Die Anwendung läuft direkt im Internetbrowser und wird automatisch aktualisiert.
Kann ich weiterhin in Papierform einreichen?
Ja, eine Einreichung der Papiersteuererklärung ist weiterhin möglich.
Wenden Sie sich für die Bestellung der Formulare an das Gemeindesteueramt, nachdem Sie die Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung 2025 erhalten haben. Bei vielen Steuerämtern können Sie die Formulare via Gemeinde-Homepage bestellen. Alternativ können Sie die Formulare auch direkt herunterladen: Steuererklärung Privatpersonen | Kanton Zürich.
Bitte schicken Sie die Papiersteuererklärung an:
Zürcher Gemeinden – Steuererklärung
c/o Scan-Center
Postfach
8010 Zürich
Wir empfehlen jedoch die Online-Lösung ZHprivateTax – zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer schätzen die einfache Bedienung und die papierlose Form.
Was passiert, wenn jemand gar keinen Internetzugang hat?
Für die Nutzung von ZHprivateTax ist ein Internetzugang erforderlich. Ohne Internetzugang kann die Steuererklärung weiterhin auf Papier ausgefüllt und eingereicht werden.
Kann ich ZHprivateTax auch auf dem Smartphone oder Tablet nutzen?
Ja, ZHprivateTax funktioniert auf jedem Gerät mit Internetzugang und aktuellem Browser – also auch auf Tablets. Sehr einfache Steuererklärungen können auch mit dem Smartphone eingereicht werden, wenn kein Computer, Laptop oder Tablet verfügbar ist.
Kann ich eine Beispiel-Steuererklärung erstellen und simulieren?
Diese Möglichkeit besteht auch in ZHprivateTax. Sie können eine Steuererklärung ausfüllen, ohne sie einzureichen. Sie können die angefangene Steuererklärung jederzeit als Entwurf einsehen und bei Bedarf abspeichern. So können Sie beispielsweise eine Heirat, Trennung oder spezielle Ereignisse simulieren und die steuerlichen Auswirkungen prüfen. Zudem können Sie sich hier mit einer Demoversion von ZHprivateTax vertraut machen. Wichtig: In der Demoversion können Sie keine Steuererklärung abspeichern.
Bedienung & Zugang
Wie logge ich mich ein?
Der Login erfolgt über AGOV, den offiziellen Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden. Sie benötigen Ihren persönlichen Zugangscode, der in Ihren Steuerunterlagen enthalten ist. Für die Anmeldung nutzen Sie die AGOV-App auf dem Smartphone oder einen physischen Sicherheitsschlüssel (FIDO2).
Mein Zugangscode funktioniert nicht. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die ZHprivateTax-Hotline des Steueramtes Zürich (0800 22 88 11). Unser Support-Team kann Ihnen weiterhelfen.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?
Sie benötigen:
- – Einen aktuellen Internetbrowser (Edge, Chrome, Firefox, Safari, Opera oder andere)
- – Ein Smartphone mit der AGOV-App oder einen Sicherheitsschlüssel (FIDO2-USB-Stick)
- – Eine Internetverbindung
Ich habe kein Smartphone. Kann ich mich dann gar nicht anmelden?
Doch. Neben der AGOV-App auf dem Smartphone können Sie die App auch auf einem Tablet installieren. Wenn Sie weder ein Smartphone noch ein Tablet besitzen, können Sie alternativ einen Sicherheitsschlüssel (FIDO2-USB-Stick) verwenden. Damit können Sie sich ebenfalls sicher anmelden.
Ich möchte keine App verwenden. Geht das auch ohne?
Ja. Falls Sie keine App nutzen möchten, können Sie einen FIDO2-Sicherheitsschlüssel (USB-Stick) verwenden
Wie importiere ich meine Vorjahresdaten?
Beim erstmaligen Login in ZHprivateTax können Sie Ihre Daten aus Private Tax automatisch übernehmen. Im Erklärvideo erklären wir Ihnen, wie Sie das einrichten. Nächstes Jahr sind Ihre Vorjahresdaten automatisch in ZHprivateTax importiert.
Ich fülle Steuererklärungen für Angehörige oder Klienten aus. Geht das weiterhin?
Ja. ZHprivateTax ist mandantenfähig. Mit der Delegationsfunktion können Sie mehrere Steuererklärungen zentral verwalten. Die betroffenen Personen können Ihnen elektronisch Zugriff auf ihre Steuererklärung gewähren – einfach, sicher und transparent. Der Vorteil der Delegation besteht darin, dass der oder die Steuerpflichtige die Steuererklärung selbst prüfen und einreichen kann. Alternativ kann Ihnen die steuerpflichtige Person den Zugangscode weitergeben, damit Sie die Steuererklärung direkt in ihrem Namen ausfüllen und einreichen.
Ich fülle die Steuererklärung mit Dr. Tax aus und reiche den Papierausdruck ein. Ist das weiterhin möglich?
Die Benutzung von Drittsoftware wie Dr. Tax ist weiterhin möglich. Der Papierausdruck kann wie bisher an das Scan-Center geschickt werden (Zürcher Gemeinden – Steuererklärung; c/o Scan-Center; Postfach; 8010 Zürich).
Wie können Ehepaare oder Paare in eingetragener Partnerschaft gemeinsam auf die digitale Steuererklärung in ZHprivateTax zugreifen?
Über die Delegationsfunktion können Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin elektronisch Zugriff auf ihre Steuererklärung gewähren.
Ich finde die digitale Steuererklärung gut, habe aber weder die Lust noch die Möglichkeit, die Belege hochzuladen. Welche Möglichkeiten habe ich?
In ZHprivateTax wird Ihnen angezeigt, welche Belege zwingend einzureichen sind. Nur wenige Belege sind wirklich Pflicht. Wenn Sie Unterstützung beim Hochladen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie dazu einfach die ZHprivateTax-Hotline unter der Nummer 0800 22 88 11 an. Sie können Ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform einreichen. Wir empfehlen Ihnen allerdings die Online-Lösung, da diese deutlich schneller und effizienter ist.
Mein Browser erlaubt den Upload nicht. Stattdessen erscheint immer eine Fehlermeldung. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie Unterstützung beim Hochladen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie dazu einfach die ZHprivateTax-Hotline unter der Nummer 0800 22 88 11 an.
Ich finde meinen Zugangscode nicht mehr. Wo bekomme ich einen neuen?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die ZHprivateTax-Hotline des Steueramtes Zürich (0800 22 88 11). Unser Support-Team kann Ihnen weiterhelfen und einen neuen Zugangscode ausstellen.
Belege & Einreichen
Wohin kann ich meine physischen Belege senden, wenn ich die Steuererklärung online ausgefüllt habe?
Sie müssen keine Belege per Post verschicken. In ZHprivateTax laden Sie lediglich die Pflichtbelege digital hoch. PDF-Belege können Sie direkt per Drag & Drop hochladen, Papierbelege können Sie mit dem Smartphone fotografieren und hinzufügen.
Müssen die Belege noch in Papier nachgereicht werden?
Nein. Der Online-Upload der Pflichtbelege genügt. Freiwillige Belege sind nur hochzuladen, wenn es sinnvoll ist (zum Beispiel bei grösseren Beträgen). Bitte bewahren Sie alle Belege bis zur rechtskräftigen Veranlagung auf – sie können bei Rückfragen nachgefordert werden.
Wie kann ich meine ausgedruckten Lohnausweise oder Ausbildungsbestätigungen einreichen?
Sie können Ihre Unterlagen einscannen und die Datei in ZHprivateTax hochladen. Wenn Sie ZHprivateTax auf einem Smartphone oder Tablet nutzen, können Sie die Dokumente auch fotografieren und anschliessend im Browser in ZHprivateTax hochladen.
Ich bin Liegenschaftsbesitzer. Für den Unterhalt meiner Liegenschaft habe ich eine Aufstellung mit Belegen chronologisch in einem Ordner abgelegt. Was muss ich einreichen?
Wenn die einzelnen Belege zu umfangreich für einen Upload sind, erstellen Sie eine übersichtliche, chronologische Liste mit allen Positionen (Datum, Beschreibung, Betrag) und laden Sie diese als Zusammenfassung hoch. Die wichtigsten Einzelbelege (z. B. grössere Reparaturen) können Sie zusätzlich als Scan beifügen.
Ich habe meine Belege digitalisiert und dem kantonalen Steueramt hochgeladen. Kann ich die physischen Belege nun vernichten?
Nein. Auch wenn in ZHprivateTax nur die Pflichtbelege hochgeladen werden müssen, sollten Sie alle Belege der betreffenden Steuerperiode aufbewahren, bis Sie die endgültige Schlussrechnung für die Staats- und Gemeindesteuern erhalten haben. Erst dann können Sie die physischen Belege entsorgen.
Ich habe meine Steuererklärung digital eingereicht. Sieben Tage nach dem ich die Steuererklärung eingereicht habe, kam mir ein Spendenbeleg in die Hände, den ich vergessen hatte. Was nun?
Sie können auf ZHprivateTax Ihre eingereichte Steuererklärung öffnen. Danach können Sie auf der Übersichtsseite auf „Neue Steuererklärung erstellen“ klicken und die Korrektur vornehmen.
Bisher wurde meine Steuererklärung vom Gemeindesteueramt veranlagt. Muss ich dem Gemeindesteueramt noch eine Kopie der Steuererklärung schicken?
Nein, das ist nicht nötig. Das Gemeindesteueramt erhält für die Bearbeitung automatisch Zugriff auf Ihre online eingereichte Steuererklärung. Sie müssen keine Kopie per Post senden.
Sicherheit
Sind meine Daten sicher?
- – Ja. ZHprivateTax erfüllt höchste Sicherheitsstandards:
- – Login über AGOV mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
- – Speicherung ausschliesslich auf Schweizer Servern
- – Datenschutz gemäss schweizerischem Recht
- – Professionelle Backups und redundante Infrastruktur
- – Regelmässige Sicherheitsupdates
Warum setzt der Kanton auf AGOV – und wie funktioniert das sichere Login?
AGOV ist das offizielle Behörden-Login der Schweiz. Es wurde von Schweizer Sicherheitsexpertinnen und -experten entwickelt und von Bund und Kantonen geprüft. Statt unsicheren Passwörtern nutzt AGOV eine zeitgemässe Zwei-Faktor-Authentifizierung per App oder Sicherheitsschlüssel. So werden Passwort-Leaks verhindert und das Phishing-Risiko deutlich reduziert. So ist AGOV sicherer, einfacher und zukunftsfähig.
Kann ich meine Daten lokal speichern?
In der Online-Lösung ZHprivateTax werden alle Dokumente (Steuererklärung, Belege) sicher auf Schweizer Servern sicher gespeichert. Sie können jederzeit eine PDF-Kopie Ihrer Steuererklärung herunterladen und lokal abspeichern.
Support
Wo erhalte ich Unterstützung bei Problemen?
Das Steueramt bietet bei steuerfachlichen Anliegen persönlichen Support per Telefon und E-Mail an.
Bei technischen Anliegen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: 0800 22 88 11, erreichbar Montag–Freitag, 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr (auch an den Wochenenden rund um die reguläre Fristeinreichung Ende März).
Welche Angaben benötige ich für den technischen Support?
Bitte halten Sie folgende Angaben bereit, wenn Sie sich mit einem technischen Anliegen an unsere Hotline wenden:
– Ihre AHV-Nummer (13-stellig)
– Eine Beschreibung des Problems und bei welchem Schritt es auftritt (Installation, Eröffnung, Bearbeitung, Abschluss)
– Ihren Browser-Typ (Edge, Chrome, Firefox, Safari, Opera oder andere)
– Ihr Betriebssystem (Windows, macOS, Linux oder anderes)
Gibt es weitere Hilfsangebote?
Ja, es stehen folgende Ressourcen zur Verfügung:
– Schritt-für-Schritt-Anleitungen
– Erklärvideos zur Bedienung und AGOV-Registrierung
– Merkblatt zur Delegation
– Webinare und Infoveranstaltungen
– Die «Wegleitung» in ZHprivateTax mit einfachen Erklärungen zu allen Themen
Ich habe Mühe mit der neuen Lösung. Was kann ich tun?
Wir lassen Sie nicht allein. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt beim Umstieg. Es gibt Erklärvideos, Webinare und einen geduldigen Support, die Sie beim Umstieg begleiten. Die Hotline ist auch an den Wochenenden rund um die reguläre Fristeinreichung Ende März besetzt. Wir sind so oft für Sie da, wie Sie uns brauchen.
Ich habe ein Schreiben von der Gemeinde erhalten, dass ich Private Tax noch herunterladen kann. Stimmt das?
Leider wurde die Information zur Möglichkeit, Private Tax herunterzuladen, fälschlicherweise in einigen Gemeinden verschickt. Wir entschuldigen uns im Namen der Gemeinden für dieses Missverständnis.
Fragen aus dem Webinar vom 28.01.2026
Wie funktioniert die Anmeldung mit dem FIDO2-Sicherheitsschlüssel?
Eine ausführliche Erklärung dazu finden Sie auf der AGOV-Website unter https://www.agov.admin.ch/de/sicherheitsschluessel.
Warum brauche ich einen FIDO2-USB-Stick?
Sie benötigen den FIDO2-Sicherheitsschlüssel nur, wenn Sie die AGOV-App nicht auf Ihrem Mobilgerät nutzen möchten.
Von welcher Plattform kann die AGOV-App sicher herunterladen?
Wenn Sie ein Apple-Gerät (z. B. iPad, iPhone) benutzen, können Sie die App im offiziellen App Store von Apple herunterladen. Wenn Sie ein Android-Gerät (z. B. Huawei-Smartphone, Samsung-Tablet) nutzen, finden Sie die AGOV-App im offiziellen Google Play Store. Auf der Website www.agov.ch/os finden Sie zudem alle Links und QR-Codes zu den offiziellen AGOV-Apps.
Kann man die Steuererklärung von jedem beliebigen PC aus ausfüllen? Beispielsweise mit einem PC beginnen und später mit einem anderen PC oder Laptop weiterbearbeiten.
Ja, genau. Das ist einer der vielen Vorteile der Online-Lösung: Sie brauchen nur ein Gerät mit Internetzugang.
Kann ich mit einer VPN-Verbindung die Steuererklärung ausfüllen?
Ja, das ist sicherlich möglich. Wir nehmen keine Eingrenzungen von Ländern vor, Sie können also von überall aus Ihre Steuererklärung ausfüllen.
Kann ich das Erfassen der Daten auch unterbrechen und an einem anderen Tag fortsetzen?
Ja, das ist möglich. Sie müssen Ihre Steuererklärung nicht auf einmal fertigstellen.
Ist der Zugriff unter dem Jahr auf meine Steuererklärung immer möglich?
Sie können jederzeit auf Ihre Steuererklärung zugreifen. Dies ist sowohl während des Ausfüllens als auch nach der Übermittlung möglich.
Hat man nicht mehr Aufwand, wenn man alle Dokumente einscannen muss?
Viele Unternehmen (Banken, Krankenkassen etc.) stellen ihre Belege bereits in elektronischer Form zur Verfügung, sodass diese nicht mehr gescannt, sondern nur noch hochgeladen werden müssen.
Welche Dokumente müssen konkret eingescannt werden? Nur Lohnnachweise und Bankauszüge oder noch mehr?
In ZHprivateTax werden die Pflichtbelege angezeigt. In den meisten Fällen sind dies lediglich der Lohnausweis und Einzahlungen in die Säule 3a. Bankauszüge zählen nicht zu den Pflichtbelegen.
Was passiert, wenn die Internetverbindung während des Erfassens unterbricht?
ZHprivateTax speichert Ihre Steuererklärung bei jedem Wechsel des Feldes oder Fensters. Wenn die Unterbrechung vor dem letzten Speichern erfolgt, gehen die letzten Eingaben verloren.
Kann die digitale Steuererklärung am Schluss trotzdem ausgedruckt werden?
Am Schluss wird Ihnen die Steuererklärung als PDF bereitgestellt. Sie können das bei Bedarf gerne für die eigene Ablage ausdrucken.
Brauche ich für jeden Lohnausweis eine separate Datei oder kann ich alle nacheinander fotografieren und als eine Datei einreichen?
Wenn Sie mehrere Arbeitgeber oder Arbeitsstellen haben, müssen Sie jeden Lohnausweis einzeln hochladen. In der Regel können Sie bei Ihren Arbeitgebern anfragen, ob Sie den Lohnausweis als PDF-Datei erhalten können. So sparen Sie sich das Fotografieren.
Muss ich meine Steuererklärung noch unterschreiben, wenn ich Sie in ZHprivateTax erstelle?
Nein, ZHprivateTax wird elektronisch übermittelt, sodass keine Unterschrift erforderlich ist.
Wo sehe ich den voraussichtlich errechneten Steuerbetrag, der zu bezahlen ist, bei dieser Variante?
Sie finden die provisorische Steuerberechnung in ZHprivateTax bei der Übersicht oben rechts unter „Provisorische Steuerberechnung ausführen“.
Muss ich zwingend eine Delegation für meine Ehefrau bzw. meinen Ehemann erstellen, auch wenn ich mich mit dem FIDO2-Sicherheitsschlüssel einlogge?
Eine Delegation zwischen gemeinsam besteuerten Eheleuten ermöglicht es, gemeinsam und eigenständig an der gemeinsamen Steuererklärung zu arbeiten. Ein AGOV-Account (ob per App oder FIDO2-Sicherheitsschlüssel) ist persönlich und sollte nicht weitergegeben werden.
Ist für Treuhandbüros, die mehrere Mandate betreuen, lediglich die Delegation möglich?
Nein. Die Übergabe des Zugangscodes bleibt neben der Delegation weiterhin möglich.
Was kann ich tun, wenn mein Mandant keinen PC hat und mir somit keine Delegation erteilen kann?
In diesem Fall können Sie den Zugangscode des Mandanten direkt mit Ihrem eigenen AGOV-Login nutzen. Anschliessend können Sie die Steuererklärung direkt in ZHprivateTax ausfüllen. Einen Entwurf der Steuererklärung können Sie dem Mandanten jederzeit als PDF zur Verfügung stellen.
Wie erfolgt der Direktzugriff auf die vier Seiten der Steuererklärung?
Den Formularmodus finden Sie im unteren Bereich der Steuererklärung unter „Hilfsmittel”, wo sich auch die Delegation befindet.
Muss ich mich erneut registrieren, wenn ich die Steuererklärung als juristische Person ausfüllen möchte?
Nein, Sie können denselben AGOV-Login verwenden, wie wenn Sie sich als natürliche Person einloggen würden.
Ich fülle Steuererklärungen für zwei weitere Personen aus. Müssen sich diese beiden Personen bei AGOV registrieren, bei ZHprivateTax anmelden und eine Delegation erteilen?
Ja, das empfehlen wir Ihnen. So ist die Delegation vollständig dokumentiert. Die Personen können Ihnen aber auch den Zugangscode ohne Delegation direkt übergeben. In diesem Fall melden Sie sich mit Ihrem eigenen AGOV-Login an und geben anschliessend den Zugangscode sowie die AHV-Nummer der zu vertretenden Person ein.
Ich habe bei einer Bank eine Mandatslösung, wo kann ich den Gesamtabschluss eintragen?
Wenn Sie einen eSteuerauszug mit Barcode erhalten, können Sie diesen in ZHprivateTax importieren. Alle steuerlich relevanten Daten werden dabei automatisch übernommen. Haben Sie einen klassischen Steuerauszug ohne Barcode erhalten, können Sie das Total als „Depot/Steuerauszug” erfassen und den gesamten Steuerauszug als Beilage hochladen. Hier empfehlen wir, den Steuerauszug in PDF-Form zu beziehen.
Ich besitze Liegenschaften in mehreren Kantonen. Kann eine interkantonale Steuerausscheidung generiert werden?
Ja, für einfache Sachverhalte. Bei komplexen Sachverhalten, zum Beispiel bei Erbschaften oder vielen Steuerdomizilen, erfolgt die Steuerausscheidung in der Veranlagung durch das Steueramt.
Was ist die ideale Bildschirmeinstellung bei einem 17 Zoll Laptop? Ich habe die Bildschirmeinstellungen auf 175 % Anzeigegrösse eingestellt.
Für eine optimale Nutzung der Anwendung empfehlen wir eine Bildschirmauflösung von mindestens 1024 Pixeln Breite und 700 Pixeln Höhe bei einer Anzeigeeinstellung von 100 %. Wird dieses Minimum unterschritten, wird eine entsprechende Meldung angezeigt. Ein 17-Zoll-Bildschirm hat in der Regel maximal eine Full-HD-Auflösung von 1920 x 1080 Pixel. Bei einer Anzeigeeinstellung von 175 % erreichen Sie eine effektive Auflösung von 1097 x 617 Pixeln. Damit werden die Mindestanforderungen für die optimale Nutzung nicht erreicht. Die Nutzung ist dennoch möglich, aber komplexere Ansichten (z. B. Tabellen) haben dann nicht vollständig auf dem Bildschirm Platz. Wir empfehlen Ihnen, die Anzeigegrösse auf 150 % zu stellen.
Kann ich das Webinar noch einmal anschauen?
Ja, Sie finden das Webinar auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=d4qei1tojhc oder auf der Website zhprivatetax.ch.
Ist es möglich, auf mehreren Geräten gleichzeitig an meiner Steuererklärung zu arbeiten, beispielsweise am Tablet und am PC?
Nein, das Bearbeiten der Steuererklärung im selben Moment auf mehreren Geräten ist nicht möglich.
Wie kann ich die Vorjahresdaten auf dem Tablet übernehmen?
Die Übernahme der Vorjahresdaten erfolgt gleich wie auf dem PC. Sie müssen lediglich Zugriff auf Ihre .ptax24-Datei auf dem Tablet haben.
Werden beim Einlesen verschiedener gleichartiger Belege, beispielsweise Spendenbelege, die jeweiligen Beträge automatisch in ZHprivateTax übernommen?
Aktuell funktioniert das automatische Auslesen von Belegen nur bei eBelegen mit Barcode, zum Beispiel bei eLohnausweisen oder eSteuerauszügen. Die Beträge von anderen PDF-Belegen, wie beispielsweise Spendenbelegen, müssen manuell erfasst werden. Wenn Sie Vorjahresdaten aus ZHprivateTax oder Private Tax importiert haben, müssen Sie diese Angaben nicht noch einmal ausfüllen. Sie können diese dann einfach aus dem Vorjahr übernehmen. Spendenbelege müssen im Normalfall nicht hochgeladen werden (keine Pflichtbelege).
Kann ich die Steuererklärung zunächst provisorisch ausfüllen und nach einer Kontrolle die endgültige Version abschicken?
Ja, Sie können das Ausfüllen der Steuererklärung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. So ist es auch möglich, mehrere Entwürfe zu erstellen. Den aktuellen Entwurf können Sie sich ausserdem jederzeit als PDF speichern. Während Sie Ihre Steuererklärung mit ZHprivateTax ausfüllen, hat niemand Zugriff auf Ihre Daten. Für das Steueramt werden Ihre Angaben erst zugänglich, nachdem Sie die Steuererklärung übermittelt haben und innerhalb der folgenden fünf Tage keine Korrekturen mehr vornehmen. Eine erneute Übermittlung der Steuererklärung ist auch nach Ablauf dieser fünf Tage jederzeit möglich.
Kann die digitale Steuererklärung auch mit dem Natel erstellt werden?
Ob sich die Steuererklärung auf dem Smartphone ausfüllen lässt, hängt stark von der Auflösung des Bildschirms ab. Es gibt einzelne Smartphones, die die minimale Auflösung von 1024 Pixeln Breite und 700 Pixeln Höhe erreichen. Die technologische Entwicklung der Bildschirme für Smartphones schreitet schnell voran, sodass Sie Ihre Steuererklärung mit ZHprivateTax bald ohne Eingrenzungen ausfüllen können.
Kann ich das Webinar noch einmal anschauen?
Ja, Sie finden das Webinar auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=d4qei1tojhc oder auf der Website zhprivatetax.ch.
Warum kann ich Belege nicht direkt mit dem PC scannen?
Das ist möglich, aber wir empfehlen, dafür eine Kamera zu verwenden, die ähnlich wie ein Smartphone funktioniert. Dazu benötigen Sie eine Software, die QR-Codes scannen kann. Alternativ können Sie die URL unterhalb des QR-Codes (auf dem Upload/Scan-Fenster) in Ihren Browser kopieren. Danach können Sie die Kamera an Ihrem PC wie ein Smartphone verwenden und genauso vorgehen, wie wir es Ihnen im Webinar gezeigt haben.
Fragen aus dem Webinar vom 27.02.2026
Kann ich auch eine PDF-Datei als Vorjahrsdatei importieren?
Die Antwort dazu ist kurz: Nein, das ist so nicht vorgesehen.
Ist die Delegation nur bei Agov möglich?
Ja. Die Delegation ist nur mit AGOV möglich. Angehörige können Ihnen alternativ ihren persönlichen Zugangscode weitergeben.
Wenn ich eine Delegation erstelle, wie kommt diese Person an meine Unterlagen?
Im Falle einer Delegation kann die Steuererklärung sowohl vom Delegationsempfänger als auch von Ihnen selbst bearbeitet werden. Die Belege können Sie einfach hochladen.
Wie schnell wird die Steuererklärung übermittelt? Gibt es eine Karenzfrist, in der man noch Änderungen vornehmen kann?
Ja, diese beträgt fünf Tage.
Wo kann der Beleg für das ZVV Jahresabo heruntergeladen werden?
Das ZVV-Jahresabo gilt nicht als Pflichtbeleg und muss daher nicht eingereicht oder nachgewiesen werden.
Kann ich die Steuererklärung speichern und später weiter ausfüllen?
Ja, das ist möglich. Das Speichern der Steuererklärung erfolgt dann automatisch.
Kann ich die Online-Steuererklärung auch ohne Beilagen abschicken?
Wenn Ihr Steuerfall keine Pflichtbelege enthält, können Sie die Steuererklärung auch ohne Beilagen einreichen. Wichtig: Pflichtbelege wie Lohnausweise oder Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a müssen zwingend hochgeladen werden!
Was soll ich tun, wenn ich die Steuererklärung versehentlich nach Ablauf der 5-Tage-Korrigierfrist erneut geöffnet habe? Hat das Konsequenzen?
Solange Sie die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, hat das versehentliche Öffnen nach Ablauf der 5-Tage-Korrigierfrist keine Auswirkungen.
Wird die Fristverlängerung auch online beantragt?
Die Fristverlängerung muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden und ist bei vielen Gemeinden auch online möglich.
Gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung oder ein Video, das zeigt, wie man die Steuererklärung ausfüllt? Zum Beispiel für Anfänger.
Da die bestehenden Videos die Grundfunktionen für neue Benutzer bereits erklären, ist keine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen vorgesehen. ZHprivateTax ist so konzipiert, dass Sie Ihre Steuererklärung frei nach Ihrer Logik ausfüllen können, ohne einem bestimmten Workflow oder Assistenten folgen zu müssen.
Auf der Übersichtsseite (nach Eingabe des Zugangscodes) können Sie im rechten oberen Bereich (unter Ihrem Namen) auf (i) Einführung klicken. Hier werden die Grundfunktionen von ZHprivateTax erklärt.
Wenn die Steuererklärung delegiert wird, kann der Steuerpflichtige sie nicht mehr unterschreiben. Wie wird dieses Problem gelöst?
Mit ZHprivateTax können Sie unterschriftsfrei einreichen. Dies gilt auch für Delegationen, die Sie erteilen oder erhalten. Ob eine Person, die eine Delegation erhält, auch einreichen darf, ist eine Abmachung zwischen dem Delegationserteilenden und dem Delegationsempfangenden.
Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr bei einer 100-%-Stelle? Sind es immer 240 (fünf Tage mal 48 Wochen) oder muss man die Anzahl der Wochen des Kalenderjahres und die Anzahl der Ferienwochen berücksichtigen?
Der Standard beträgt 240 Tage bei einer Vollzeitstelle.
Wie reicht man die Bescheinigung der Krankenkasse online ein?
Sowohl bei den Versicherungsprämien als auch bei den Krankheits- und Unfallkosten ist der Nachweis mittels Beleg freiwillig. Die Bescheinigung der Krankenkasse über die selbst getragenen Kosten hochzuladen, macht dann Sinn, wenn besonders hohe selbst getragene Kosten angefallen sind. Bei den Versicherungsprämien ist ein Nachweis in aller Regel nicht notwendig.
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Weiterführende Hilfsquellen
Support
Sie benötigen Support für die Online-Steuererklärung ZHprivateTax? Unser Support-Team steht Ihnen persönlich zur Verfügung. Bitte halten Sie folgende Angaben bereit und kontaktieren Sie unsere hilfsbereiten Mitarbeitenden:

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